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REISEARTEN. 17 ständen sowohl dem Sattel als dem Gepäck zum Schaden gereichen
kann. Es ist Sitte dem Vermiether ein Haftgeld (ghabûn) zu
zahlen, welches ihm später in Anrechnung gebracht wird.

Es sind nun verschiedene Arten des Fortkommens möglich, je
nach Geldmitteln und Bequemlichkeitsliebe des Reisenden.

a. Wer mit Landessitte und Sprache durchaus unbekannt ist,
wird am besten einen Dragoman (arab. terdjumân) nehmen.

Das Wort Dragoman stammt von dem chaldäischen targem er-
läutern
und targûm Erläuterung, Erklärung. Das arabische terdjem
bedeutet dolmetschen; der Dragoman war also ursprünglich nur ein er-
klärender
und dolmetschender Fremdenführer. In Aegypten existirt seit
Psamtik I., der das bis dahin ängstlich abgeschlossene alte Aegypten dem
Verkehr mit den Fremden öffnete, also seit dem 7. Jahrh. v. Chr., diese
Menschenklasse, welche schon Herodot als besondere Kaste erwähnt. Er
erzählt, Psamtik I. habe ägyptische Kinder Griechen zur Erziehung über-
geben
, damit sie die hellenische Sprache erlernten; diese Kinder wurden
die Stammväter der ägyptischen Dolmetscherkaste.

Die Dragomane in Syrien sind eigentlich Unternehmer von
Reisen und Karawanen; sie entheben den Fremden jeder Mühe der
Vorbereitung und des Verkehrs mit den Landeseingebornen. Sie
besorgen und liefern Alles, was der Reisende von ihnen verlangt.
Die syrischen Dragomane sind in Bezug auf Kenntniss des Landes
und vor allem der Alterthümer sehr zurück. Sie sind wie die
Thiervermiether und deren Thiere an ihre bestimmten, unabänder-
lichen
Routen gewöhnt, sodass sie bisweilen schwer von denselben
abzubringen sind. Die Karawanenwege sind gewiss seit den ältesten
Zeiten unverändert dieselben geblieben. Es ist empfehlenswerth,
dem gewöhnlichen Gebrauch folgend, mit dem Dragoman einen Con-
tract
schriftlich festzustellen und denselben sowohl von dem Manne
selbst unterschreiben, als auch auf der Kanzlei des Consulats be-
glaubigen
zu lassen. Gedruckte Formulare für Contracte besass
bis jetzt nur das amerikanische Consulat in Jerusalem. Manche
Reisende bringen ihre Dragomane vom Nil mit nach Syrien; seit-
dem
die Nilreise öfters auf dem Dampfboot gemacht wird, ist dies
seltener geworden.

Das Formular für einen solchen Contract ist womöglich in
einer dem Dragoman verständlichen Sprache abzufassen, weil er
sich sonst ausreden kann, von diesen und jenen Bedingungen der
Reise nichts gewusst zu haben. Die Dragomane verstehen am ge-
wöhnlichsten
Französisch, Englisch oder Italienisch, und nur bis-
weilen
auch etwas Deutsch. Wir lassen hier das Muster für einen
Dragomancontract folgen, und zwar in möglichster Ausführlichkeit.

Zwischen den Reisenden NN einerseits und dem Dragoman NN
andrerseits ist folgender Contract festgesetzt worden:

Art. 1. Der Dragoman NN. verpflichtet sich, die Reisenden
NN., x an der Zahl, die folgende Route zu führen: Von Jerusalem
nach Beirût und zwar über Nâbulus, Djerrîn, Karmel, ʿAkka,
Nazareth, Tiberias, Safed, Bânias, Damascus, ʿAin Fîdje, Zebedâni,
Baʿalbek, Schtôra.